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Heilfürsorge für Bundespolizisten: Was sich ab November 2025 ändert
Zum 1. November 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die alle Polizeivollzugsbeamten des Bundes betrifft – egal ob bereits im Dienst oder noch in der Ausbildung. Die Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV) wird angepasst, und das hat direkte Auswirkungen auf die stationäre Versorgung im Krankenhaus.
• Ausschluss von Privatkliniken
• Zuzahlung für ein Zweibettzimmer
Was ändert sich ab dem 1. November 2025?
• Keine Kostenübernahme für Komfortleistungen wie Einzel- oder Zweibettzimmer
• Keine Erstattung für Chefarztbehandlung oder andere Sonderwünsche
• Gültig für alle – sowohl neue Polizeianwärter als auch langjährige Beamte
Was bedeutet das für die persönliche Absicherung?
